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   BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69   

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https://dejure.org/1972,357
BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69 (https://dejure.org/1972,357)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1972 - II ZR 86/69 (https://dejure.org/1972,357)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1972 - II ZR 86/69 (https://dejure.org/1972,357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Aufhebung einer Gemeinschaft - Gründung einer Gemeinschaft durch Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 146
  • NJW 1972, 818
  • MDR 1972, 487
  • DB 1972, 772
  • JR 1972, 248
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

    Eine Rechtsausübung ist nicht schon dann missbräuchlich, wenn sie dem anderen Teil lästig ist, sondern erst dann, wenn sie beachtliche Interessen eines anderen verletzt, ihr aber kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (BGHZ 29, 113, 117 f; 58, 146, 147 f; BGH, NJW 1994, 1351, juris Rn. 18; Palandt, 76. Aufl., § 242 Rdn. 50).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83

    Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung

    Die von der Revisionserwiderung angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zur Bedeutung der Eigentumsgarantie in der Zwangsversteigerung (BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225 [BVerfG 27.09.1978 - 1 BvR 361/78]; 51, 150, 156, 158), und BGHZ 58, 146, 147 [BGH 31.01.1972 - II ZR 86/69] betreffen anders gelagerte Fälle.
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 171/02

    Rechtsstellung des die Aufhebung der Gemeinschaft betreibenden Teilhabers

    Im Einzelfall kann das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft aber selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet (BGHZ 63, 348, 352 f.; 58, 146 f.; Sen.Urt. v. 5. Dezember 1994 - II ZR 268/93, NJW-RR 1995, 334 f.; Sen.Urt. v. 30. April 1984 - II ZR 202/83, WM 1984, 873 f.).

    Unter solchen Gegebenheiten kann der die Aufhebung betreibende Teilhaber verpflichtet sein, seinen Anteil auf den der Versteigerung widersprechenden Teilhaber gegen Zahlung eines Ausgleichs zu übertragen, der - was gegebenenfalls sachverständiger Begutachtung bedarf - sowohl dem wirtschaftlichen Wert als auch einem etwaigen bei einer Zwangsversteigerung erzielbaren Mehrerlös entspricht (vgl. BGHZ 58, 146 ff.).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 16 U 34/06

    Gemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung; stillschweigende

    Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft betreibt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch gehalten sein, auf die Zwangsversteigerung des gemeinschaftlichen Grundbesitzes zu verzichten und sich mit einem auch seinen Interessen gerecht werdenden und zumutbaren Realteilungsvorschlag des anderen Teilhabers abzufinden (BGH - 31. Januar 1972 - II ZR 86/69 = BGHZ 58, 146).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Eine Rechtsausübung ist - auch ohne daß die Voraussetzungen des § 226 BGB vorliegen - mißbräuchlich, wenn sie beachtliche Interessen eines anderen verletzt, ihr aber kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrundeliegt (BGHZ 29, 113, 117 f; 58, 146, 147 f [BGH 31.01.1972 - II ZR 86/69]; Palandt/Heinrichs, BGB 53. Aufl. § 242 Rdn. 50, 53).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Die Ausübung gesetzlicher oder vertraglicher Rechte kann aber gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein berechtigtes Interesse an dem beabsichtigten Ergebnis nicht besteht (vgl. BGHZ 58, 146 [BGH 31.01.1972 - II ZR 86/69]; 107, 296, 310 f; BGH, Urt. v. 30. Oktober 1974 - VIII ZR 81/73, NJW 1975, 122, 123; v. 31. Januar 1983 - II ZR 24/82, NJW 1983, 1735, 1736).
  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96

    Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten

    Die Ausübung gesetzlicher oder vertraglicher Rechte ist ausnahmsweise nicht gestattet, wenn sie dem Zweck der Norm oder der getroffenen Vereinbarung eindeutig nicht entspricht sowie beachtliche Belange des anderen verletzt und der Berechtigte kein schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung des erhobenen Anspruchs hat (BGHZ 29, 113, 116 ff; 58, 146, 147; BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, WM 1994, 623, 625).
  • OLG Bamberg, 16.08.2018 - 1 U 133/17

    Aufhebung eines Nießbrauchsrechts von Gesamtberechtigten

    (1) Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 31.01.1972, Az. II ZR 86/69) hat im Fall des Bruchteilseigentums an Grundstücken die Aufhebung der Gemeinschaft durch Zwangsversteigerung und Verteilung des Erlöses als gesetzlich vorgegebenen Weg erachtet.

    Allerdings kann eine Billigkeitsentscheidung allein auf Vorschlag des Antragsgegners zur Realteilung in gleichwertige Teile ergehen, der die ihn treffenden Härten entscheidend mildern würde, der aber auch den berechtigten Interessen des Teilhabers, der die Aufhebung verlangt, gerecht wird und diesem zuzumuten ist (BGH, Urteil v. 31. Januar 1972, Az. II ZR 86/69).

  • KG, 27.09.2019 - 7 U 127/18

    Nachlasszugehörigkeit des Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung:

    Wegen dieser gesetzgeberischen Entscheidung ist es nicht möglich, dem Teilhaber, der die Aufhebung betreibt, aus bloßen Billigkeitserwägungen das Recht auf Teilungsversteigerung zu versagen, zumal in Versteigerungsfällen mehr oder weniger Härten und Unbilligkeiten fast immer unvermeidbar und vom Gesetzgeber offenbar in Kauf genommen worden sind (BGH, Urteil vom 31. Januar 1972, Az. II ZR 86/69, Rn. 9 bei juris).

    Lediglich in Einzelfällen setzt sich das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben auch gegenüber der Vorschrift des § 753 Abs. 1 BGB durch, wenn die Aufhebung der Gemeinschaft gerade durch die Versteigerung als unzulässige Rechtsausübung erscheint und sich der betreibende Teilhaber auf eine vom anderen Teil vorgeschlagene und vom Richter gebilligte Realteilung verweisen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1972, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2004, Az. II ZR 171/02, Rn. 7 bei juris sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2006, Az. 16 U 34/06, Rn 35 bei juris).

    lm Übrigen hat die Klägerin keinen Vorschlag zur Realteilung in unstreitig gleichwertige Teile gemacht, der auch den berechtigten Interessen der Beklagten gerecht wird und dieser daher zuzumuten ist (vgl. allgemein dazu BGH, Urteil vom 31. Januar 1972, a.a.O., Rn. 9).

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 118/73

    Aufhebung der Gemeinschaft und Zurückbehaltungsrecht

    Das schließt aber nicht aus, daß sich im Einzelfall (vgl. z.B. BGHZ 58, 146) das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben auch gegenüber der Vorschrift des § 749 Abs. 1 BGB durchsetzt und sich das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft als unzulässige Rechtsausübung erweist.
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

  • SG Osnabrück, 28.07.2020 - S 16 AS 508/17

    Verwertbarkeit des Miteigentumsanteils als Vermögen hinsichtlich Gewährung von

  • OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95

    Anspruch auf Übertragung einer Nutzungsberechtigung an einer Grabstelle;

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 48/87

    Gerichtliche Gestaltungsfreiheit bei Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

  • OLG München, 22.12.1987 - 5 U 3623/87
  • OLG Schleswig, 08.04.1980 - 8 WF 72/80
  • OLG München, 04.04.2000 - 18 U 4536/99

    Sturmschäden durch Umsturz eines Turmdrehkrans; Verzicht auf Einrede der

  • OLG Köln, 29.04.2002 - 24 W 14/02

    Familienrecht: Teilung des Lebensversicherungsvertrages

  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95

    Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Realverteilung von Nachlassgegenständen und

  • BGH, 07.07.1983 - IX ZR 69/82

    Rückgängigmachung einer Auflassung nach Entfall des ideellen Zwecks -

  • AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
  • OLG Hamburg, 07.05.2008 - 2 U 2/08
  • AG Winsen, 22.03.2000 - 22 C 1266/98

    Anspruch auf Zustimmung zur Teilaufhebung der Kabelfernsehgemeinschaft;

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 104/76

    Einwendungsdurchgriff bei durch Dritten finanziertem Abzahlungskauf oder

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